Arbeitsrecht Hannover Mitte
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Zur Person

 LEBENSLAUF

  • 1965 in Hamburg geboren,
  • 1985 Abitur in Hamburg,
  • Kaufmännische Ausbildung bei einer international agierenden Spedition,
  • Jura-Studium mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt in Hannover,
  • Referendariat mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt unter anderem Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht,
  • Im Anschluss an das 2. Staatsexamen 9 Monate Steuerrechtslehrgang mit anschließendem Praktikum bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
  • Juni 1999 Zulassung als Rechtsanwältin,
  • Mai 2000 Tätigkeit im Bereich Verbraucherrecht,
  • Juni 2004 Zulassung bei den Oberlandesgerichten,
  • 2008 – 2009 Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht

FORTBILDUNGEN

  • Im Jahr 2008 Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht
  • kontinuierliche Fortbildungen insbesondere im Arbeitsrecht

PRIVATE INTERESSEN

  • Mitglied in zwei Chören in Hannover

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen von der Kanzlei Bendfeldt aus Hannover gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

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So können Sie unsere Kanzlei in 30175 Hannover, Königstraße 50 finden:

Meine Schwerpunkte

Arbeitsrecht
Mietrecht

Der Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit ist das Arbeitsrecht, insbesondere das Arbeitsvertragsrecht. Ich berate meine Mandanten zu ihren Rechten und Pflichten. Darüber hinaus bin ich in den Bereichen Tarifvertragsrecht und Betriebsverfassungsrecht tätig. Als renommierte Rechtsanwältin berate ich Betriebsräte und Unternehmer zu Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen, sowie zu Problemstellungen im Zusammenhang mit Versetzungen, Kündigungen und Einstellungen. Weitere Themen sind die Regelung sozialer Angelegenheiten im Rahmen von Interessenausgleichen oder Sozialplänen und Massenentlassungen. Selbstverständlich führe ich auch arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren durch.

Ein weiterer Bereich meiner Tätigkeit ist das Vertragsrecht. Ich prüfe und entwerfe für Sie Verträge oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gerne unterstütze ich Sie auch beim Führen von Vertragsverhandlungen oder bei der Beendigungen von Verträgen. Außerdem vertrete ich Sie selbstverständlich bei der außergerichtlichen sowie gerichtlichen Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen. Aufgrund meiner breit gefächerten Erfahrung kann ich Sie u.a. hinsichtlich Kauf-, Werk-, Telekommunikations-, Transport-, Finanzdienstleistungs-, Darlehens- und Versicherungsverträgen gewissenhaft und kompetent beraten.

Darüber hinaus biete ich Beratung im Steuerrecht an. Insbesondere berate ich Privatpersonen sowie kleine Unternehmen und Gewerbetreibende und helfe bei der Erstellung von Steuererklärungen.

Das Mietrecht bildet einen ebenfalls besonders starken Schwerpunkt meiner Tätigkeit. Hierbei geht es im Wesentlichen darum, bei Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern bei Mietmängeln, bei der Abrechnung über Betriebskosten, sowie bei der Beendigung von Mietverhältnissen zu beraten und Lösungen zu finden.

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